Erfahren Sie alles über unser spezielles Ganzjahresbetreuungskonzept für mehr Gesundheit, Leistungsfähigkeit und eine gute Figur.
1. Das Mitglied hat das Recht, die vom maxx! Gesundheitszentrum gestellte Einrichtung während der festgelegten Dauer und jeweils bekannt gegebenen Trainingszeiten unbeschränkt zu nutzen.
2. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 6 Monate (Ausnahme: Schüler 1 Monat), falls keine schriftliche Kündigung eingereicht wurde. Die Kündigung muss mit Rücksicht auf die jeweilige Kündigungsfrist der jeweiligen Mitgliedschaft geschehen.
3. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (Ausnahme: Schüler: 1 Monat).
4. Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß dem Verbraucherindex 100=2024 wertgesichert und wird wöchentlich im Voraus fällig. Die Ersten und Letzten Wochenbeiträge werden anteilsmäßig errechnet. Bei nicht termingerechter Bezahlung auch nur eines Wochenbeitrages, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert.
5. Das Nichtnutzen der Einrichtung des Clubs berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückvergütung des Mitgliedsbeitrages.
6. Bei Bestehen eines Einziehungsauftrages hat der Betreiber das Recht alle zusätzlichen Leistungen, die zu bezahlen sind (z. B. ausstehende Forderungen, etc.), direkt abzubuchen.
7. Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen und bleibt während des Aufenthalts an der Anmeldung deponiert. Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust beträgt die Gebühr für einen Ersatzausweis 5,00€ (Milonkarte: 10,00€).
8. Die Benutzung der Clubeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei Benutzung der Anlage zuzieht, besteht nicht. Weiterhin haftet der Betreiber nicht für Kleidung, Wertsachen, etc.
9. Die Leistung des Gesundheitszentrums behält sich zeitlich und räumliche Einschränkungen vor, insbesondere hält sie sich das Recht vor, zum Zweck von Reinigungs- und Erneuerungsarbeiten die Lokale während max. 2 Wochen im Jahr zu schließen.
10. Das maxx! Gesundheitszentrum behält sich das Recht vor, Mitglieder, die sich trotz Verwarnung nicht an die Hausordnung halten oder das Ansehen des Clubs stören, die Mitgliedschaft vorzeitig aufzulösen. Eine Rückforderung von Mitgliedsbeiträgen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Der Trainingsteilnehmer bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat der Trainingsteilnehmer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.
12. Sonderkonditionen (bei Firmen- oder Vereinsmitgliedschaften): Diese erlöschen sofort, sobald das Mitglied aus dem jeweiligen Verein austritt bzw. aus der Firma ausscheidet. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, den Betreiber über Austritt/ Ausscheidung zu Informieren. Nach dem Austritt/ Ausscheiden behält sich das maxx! Gesundheitszentrum das Recht vor, den Mitgliedsbeitrag den studioüblichen Konditionen anzupassen.
13. Azubivertrag: Bei Ausbildungs-/ bzw. Studiumsende, wird der Beitrag auf die Höhe des normalen Tarifs angehoben, sofern nicht ein anderer Ausbildungs-/ Studiumsnachweis vorgezeigt wurde.
14. Gerichtsstand für beide Teile in Rastatt.